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   BVerwG, 15.03.1983 - 8 B 74.82   

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https://dejure.org/1983,4542
BVerwG, 15.03.1983 - 8 B 74.82 (https://dejure.org/1983,4542)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1983 - 8 B 74.82 (https://dejure.org/1983,4542)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1983 - 8 B 74.82 (https://dejure.org/1983,4542)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über einen Grundsteuererlass wegen wesentlicher Ertragsminderung eines Hotelgrundstücks - Fehlende Klärungsbedürftigkeit der Vereinbarkeit der Ermittlung der maßgeblichen Minderausnutzung eines Hotelgrundstücks anhand der durchschnittlichen Bettenbelegung ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1983 - 8 B 74.82
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 29. September 1982 - BVerwG 8 C 138.81 - Urteilsabdruck S. 7/8 und BVerwG 8 C 48.82 - DVBl. 1983, 137 [138]) ist nämlich diese Frage bereits in einem verneinenden Sinne geklärt.

    Im Urteil vom 29. September 1982 (BVerwG 8 C 138.81 - a.a.O.) hat der beschließende Senat ausgeführt, nach der gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 AO entsprechend geltenden Vorschrift des § 125 Abs. 1 AO sei ein Verwaltungsakt nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leide und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig sei.

  • BVerwG, 03.07.1979 - 7 B 44.78

    Grundsteuererlaß - Erlaßzeiraum - Ertragsminderung eines Hotelgrundstücks -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1983 - 8 B 74.82
    Denn das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 1979 - BVerwG 7 B 44.78 - Buchholz 401.4 § 33 GrStG Nr. 17 S. 1 und vom 4. März 1983 - BVerwG 8 B 33.82 - Abdruck S. 3) hat diese Frage bereits in einem bejahenden Sinne entschieden.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht insbesondere in seiner Entscheidung vom 3. Juli 1979 (BVerwG 7 B 44.78 - a.a.O.) zum Ausdruck gebracht, gegen die Anwendung der Methode der Ermittlung der normalen Ausnutzung auf der Grundlage der durchschnittlichen Bettenbelegung könnten ausnahmsweise Bedenken bestehen, wenn in den zum Vergleich für die Ermittlung der Minderausnutzung herangezogenen früheren Jahren bereits ein Grundsteuererlaßantrag gestellt worden sei und geltend gemacht werde, die eigengewerbliche Ausnutzung des Hotelgrundstücks sei schon in diesem Zeitraum nicht unerheblich gemindert gewesen.

  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 48.82

    Kompetenzübertragung - Erhebung der Lohnsummensteuer - Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1983 - 8 B 74.82
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 29. September 1982 - BVerwG 8 C 138.81 - Urteilsabdruck S. 7/8 und BVerwG 8 C 48.82 - DVBl. 1983, 137 [138]) ist nämlich diese Frage bereits in einem verneinenden Sinne geklärt.
  • BVerwG, 16.07.1968 - I C 81.67

    Untersagung des Betreibens eines Abbruchunternehmens - Befugnis der

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1983 - 8 B 74.82
    Es begegne bereits Zweifeln, ob der Erlaß eines Bescheids durch eine sachlich unzuständige Behörde immer als eine besonders schwere, d.h. unerträgliche Rechtsverletzung angesehen werden müsse (z.B. verneint im Urteil vom 16. Juli 1968 - BVerwG I C 81.67 - BVerwGE 30, 138 [BVerwG 16.07.1968 - I C 81/67] [139]).
  • BVerwG, 04.03.1983 - 8 B 33.82

    Anforderungen an Nichtzulassungsbeschwerden - Ermittlung von durchschnittlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1983 - 8 B 74.82
    Denn das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 1979 - BVerwG 7 B 44.78 - Buchholz 401.4 § 33 GrStG Nr. 17 S. 1 und vom 4. März 1983 - BVerwG 8 B 33.82 - Abdruck S. 3) hat diese Frage bereits in einem bejahenden Sinne entschieden.
  • BVerwG, 16.06.1983 - 8 B 8.83

    Bestimmung der Ertragsminderung eines Hotels nach der durchschnittlichen

    Denn das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 1979 - BVerwG 7 B 44.78 - Buchholz 401.4 § 33 GrStG Nr. 17 S. 1, vom 4. März 1983 - BVerwG 8 B 33.82 - Abdruck S. 3 und vom 15. März 1983 - BVerwG 8 B 74.82 - Abdruck S. 3) hat diese Frage bereits - in bejahendem Sinne - entschieden.
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